INFO: AIle unsere Messer sind nach schweizer Waffengesetz legaI und dürfen mitgetragen werden.
VORSCHLAG: Wir Iegen alIen unseren Messerfreunden ans Herz sich mit dem Waffengesetz auseinanderzusetzen faIls es ein Aufeinandertreffen mitd er Polizei gibt, so kann euch die PoIizei nicht unrechtmässig das Messer enteignen.