Die Schweizerische ZPO ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Kurz vor ihrem Inkrafttreten war dieser Kommentar erschienen: als rasche Orientierungshilfe für die Praxis und als erster Kommentar zu der neuen Prozessordnung überhaupt.
Nach mehreren kleineren hat die ZPO zuletzt eine umfassende Teilrevision erlitten, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Wieder tut rasche und zuverlässige Orientierung not: Was ist neu? Was bleibt unverändert? Was gilt für bereits hängige Verfahren? Dieser Kommentar gibt die Antwort - wie ein erster Wegweiser auf dem (nicht überall) geflickten Rechtsweg. Dabei will er der Praxis Trittsicherheit geben: fortbestehende Erkenntnisse des Bundesgerichts sowie kantonaler Obergerichte und Handelsgerichte sind verarbeitet und aktualisiert. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung bietet das Werk jedoch wie bisher nicht. Auch in seiner 3. Auflage behält es seinen beliebten Charakter als Kurzkommentar.
Die Autoren sind alle in der Praxis tätig. Sie zeichnen gemeinsam für das ganze Werk.