Rechtsgeschichte dient dem besseren Verständnis sowohl der konkreten Rechtsordnung als auch des Rechts im Allgemeinen. Jede Rechtsordnung ist historisch gewachsen. Und auch in der praktischen Rechtsanwendung kommt man kaum an geschichtlichen Aspekten des Rechts vorbei: So gehört die historische Auslegung zu den gängigen rechtswissenschaftlichen Methoden; die Kenntnis der Entstehungsbedingungen einer Norm ist Voraussetzung für rechtspolitische Überlegungen und legistische Weiterentwicklung.
Auch die überarbeitete 6. Auflage bietet unter Darstellung der Verfassungs-, Privatrechts- und Strafrechtsgeschichte einen fundierten Überblick über die österreichische Rechtsgeschichte. Ein umfangreiches Sach- und Personenregister, diverse Karten und eine Zeittafel ergänzen die Darstellung.