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Herausgeber: 
  • Quelle: Wikipedia
  • Medizinethik: Klonen, Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe, Gentherapie, Deutscher Ethikrat, Placebo, Stammzelle, Engelmacher, Eugenik, Präimplantatio 
     

    (Buch)
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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 5-10 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  Dezember 2011  
    Genre:  Naturwissensch., Medizin, Technik 
    ISBN:  9781159159757 
    EAN-Code: 
    9781159159757 
    Verlag:  Books LLC, Reference Series 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 246 mm / B 189 mm / D 11 mm 
    Gewicht:  395 gr 
    Seiten:  198 
    Zus. Info:  Paperback 
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    Inhalt:
    Quelle: Wikipedia. Seiten: 197. Kapitel: Klonen, Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe, Gentherapie, Deutscher Ethikrat, Placebo, Stammzelle, Engelmacher, Eugenik, Präimplantationsdiagnostik, Behinderung, Neuroethik, Organspende, Kinder-Euthanasie, Pflegeskandal, Geschichte der Euthanasie, Nocebo-Effekt, Pränataldiagnostik, Triage, Dignitas, Altenpflege, Menschenversuch, Sterilisationsgesetze, In-vitro-Fertilisation, Josef Mengele, Frühgeburt, Palliativmedizin, Verschwiegenheitspflicht, Institut für Hygiene und Umwelt, Nabelschnurblut, Bullenhuser Damm, Passive Sterbehilfe, Praktische Ethik, Hospiz, Eid des Hippokrates, Leihmutter, Fixierung, Ethikkommission, Familie Zero, Dominik Gross, Terri Schiavo, Operation Whitecoat, Zwangssterilisation, Cighid, Alexander S. Kekulé, Emergency Severity Index, Roe v. Wade, Eizellspende, Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, Palliative Care, Fetozid, Jochen Vollmann, Klinisches Ethik-Komitee, Nürnberger Kodex, Blindstudie, Ashley-Behandlung, Manchester-Triage-System, Weglaufschutzsystem, Otto Krohne, Rettungsgeschwister, Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften, Ärzte gegen Tierversuche, Baby Fae, Rat für Internationale Organisationen der medizinischen Wissenschaft, Wolfgang Köhnlein, Berliner Medizinhistorisches Museum, Gesellschaft für Rassenhygiene, Weltärztebund, Chantal Sébire, Elmar Doppelfeld, Medizintheorie, Sterbebegleitung, Familie Ovitz, Pflegefehler, Google Baby, SKIP-Argumente, Deklaration von Helsinki, Christian Streffer, Dignitas personae, Retortenbaby, Akademie für Ethik in der Medizin, Genfer Deklaration des Weltärztebundes, Eluana Englaro, Ektogenese, Exit, Primum non nocere, Einschläferung, Zwei-Klassen-Medizin, Andreas Frewer, Zellkerntransfer, Marie de Hennezel, Zeitschrift für medizinische Ethik, In-vitro-Maturation. Auszug: Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch Abtreibung, manchmal mit negativer Konnotation; medizinisch abruptio graviditatis oder induzierter Abort) bezeichnet die absichtliche Beendigung einer unerwünschten oder die Gesundheit der Frau gefährdenden Schwangerschaft. Die Leibesfrucht überlebt den Eingriff normalerweise nicht. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete medizinische Begriff ¿Abort¿; dieser umfasst auch einen natürlichen Spontanabort (Fehlgeburt). Schwangerschaftsabbrüche werden meistens in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft durchgeführt. Nach Schätzungen werden gegenwärtig durchschnittlich etwa 20 % der Schwangerschaften abgebrochen, in Deutschland etwa 14 %. Nach heutigem medizinischen Stand werden Schwangerschaften überwiegend durch Absaugung oder durch eine Hormongabe ausgelöste Ausstossung der Leibesfrucht aus der Gebärmutter abgebrochen. Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen war und ist ein zum Teil heftig umstrittenes Thema. Im Widerstreit stehen dabei religiöse und ethische Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und ein Lebensrecht des Embryos bzw. Fötus. Daraus folgen sehr unterschiedliche ethische Beurteilungen und juristische Regelungen, diese reichen von weitgehender Entscheidungsfreiheit der Schwangeren bis zu völligen Verboten mit harten Strafen. In Deutschland werden Ärzte, die in den ersten 14 Wochen (nach der letzten Regelblutung) und nach einer Beratung der Schwangeren Schwangerschaftsabbrüche ausführen, nicht bestraft (Fristenlösung). Danach sind Abbrüche noch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung erlaubt, abe...

      



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