Die UNO-Behindertenrechtskonvention wurde am 15. April 2014 von der Schweiz ratifiziert. Dabei hat sie sich verpflichtet, die Bedingungen der Menschenrechte für Menschen mit einer Behinderung umzusetzen. Die Schweiz kann aufgrund der Ratifizierung einen Paradigmenwechsel in der Behindertenarbeit nicht umgehen. Um den Menschenrechten für Menschen mit einer Behinderung gerecht zu werden, müssen sich nicht nur professionelle Dienstleistungen weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe orientieren, sondern die ganze Gesellschaft.