er Vergeltungsgedanke ist ebenso alt wie das Strafrecht selbst und prägte insbesondere das strafrechtliche Denken im Deutschen Reich des 19. Jahrhunderts. Gegen dieses Dogma richtete sich Franz von Liszts Marburger Programm (1882), indem er den Zweckgedanken als neuen Leitstern des Strafrechts aus der Taufe hob. Doch weshalb tat er dies? Weshalb gerade zu jenem Zeitpunkt? Und wohin führten seine Überlegungen? In der vorliegenden Arbeit wird systematisch der Herkunft des Gedankenguts Franz von Liszts nachgegangen und dessen Entwicklung im Rahmen des Strafsystems beleuchtet. Ferner wird im Sinne eines Ausblicks dargelegt, welche Ansätze Liszts bis heute präsent geblieben sind und sich im heutigen Schweizerischen Strafgesetzbuch wiederfinden lassen.