Der Wasserkraft kommt eine wichtige Rolle zu. Ihr rechtlicher Rahmen stellt sich kompliziert dar, wenn Grenzgewässer genutzt werden. Während die Wassernutzung üblicherweise eine kantonale Angelegenheit ist, liegt die Zuständigkeit für Grenzgewässer beim Bund. Er muss jedoch die kantonalen Interessen zu berücksichtigen. Wie soll der Bund einen betroffenen Kanton einbeziehen? Die Antwort führt zum vertikalen, kooperativen Föderalismus und verbindet Erkenntnisse der Bereiche des Wasserrechts und des Föderalismus.