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Anti-Aggressivität-Training im Jugendstrafvollzug. Kontrolle und Modifikation von aggressivem Verhalten auf Grundlage des sozial-lerntheoretischen Kon
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(Buch) |
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Lieferstatus: |
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Veröffentlichung: |
November 2021
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Genre: |
Psychologie / Pädagogik |
ISBN: |
9783346530592 |
EAN-Code:
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9783346530592 |
Verlag: |
Grin Verlag |
Einband: |
Kartoniert |
Sprache: |
Deutsch
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Dimensionen: |
H 210 mm / B 148 mm / D 2 mm |
Gewicht: |
45 gr |
Seiten: |
20 |
Zus. Info: |
Booklet |
Bewertung: |
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Inhalt: |
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Psychologie - Sozialpsychologie, Note: 1,0, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, inwiefern beim Anti-Aggressivität-Training (AAT), auf Grundlage des sozio-kognitiven Ansatzes, aggressives Verhalten modifiziert und kontrolliert werden kann? Sie thematisiert auf Grundlage des sozio-kognitiven Ansatzes von Albert Bandura (1976) Aggression und Gewalt und zeigt am Beispiel des AATs eine mögliche Massnahme zur Kontrolle und Modifikation von aggressivem Verhalten auf. Die zugrundeliegende Thematik fällt in den Gegenstandsbereich der Sozialpsychologie, die sich damit auseinandersetzt, inwiefern die tatsächliche, vorgestellte oder implizierte Anwesenheit anderer das Denken, Fühlen und Verhalten eines Individuums beeinflusst.
Da bei Jugendlichen die psychosoziale Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist und es daher noch Möglichkeiten gibt, bei Fehlentwicklungen geeignete Massnahmen einzuleiten, glaubt die Gesellschaft noch an eine Interventionsmöglichkeit. Deshalb werden Jugendliche nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und erhalten in diesem Zuge Weisungen, die ihre Erziehung fördern und sichern sollen. Dazu gehört neben anderen Auflagen auch die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs wie zum Beispiel einem Anti-Aggressivität-Training teilzunehmen. Dieser Kurs soll den Jugendlichen also bei der Kontrolle ihres aggressiven Verhaltens helfen. Das soll dazu führen, dass die Wahrscheinlichkeit für eine weitere Gewaltstraftat sinkt und somit auch das Risiko für eine Wiederverurteilung der straffällig gewordenen Jugendlichen. Diese Massnahmen sind notwendig, da bei Straftaten, die nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert werden, die gesamte Rückfallrate bei 41 Prozent liegt. |
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